Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftragsbedingungen
- Buchungsbedingungen
Aufträge werden zu unseren nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Mit der Bestellung erkennt der Auftraggeber unsere Bedingungen an. Abweichungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftragsbestätigungen des Auftraggebers haben ohne unsere ausdrückliche Zustimmung keine Gültigkeit.
- Angebote
Unserer Angebote sind freibleibend, es sei denn, eine Bindung ist ausdrücklich im Angebot vorgesehen. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Ein Vertragsschluss kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Etwaige mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Haftung
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss sowie aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen verursacht wurde. Dies gilt auch für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen der AHM Incoming. Bei begründeten Schadensersatzansprüchen ist unsere Haftung der Höhe nach auf das Zweifache der jeweiligen Vertragssumme beschränkt.
- Gesamtschuldner
Hat einen Dritter mit Vollmacht für den Auftraggeber bestellt oder für diesen im eigenen Namen gehandelt, so haftet er mit dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.
- Aufrechnung / Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen nicht anerkannter Gegenansprüche des Auftraggebers ist nicht statthaft.
- Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Vertragsschluss mit AHM Incoming unterliegt dem deutschen Recht. Die Anwendung außerdeutschen Rechts wird ausgeschlossen. Die Anwendung des CISG wird abbedungen. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Der Auftragnehmer ist zugleich berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
- Anspruchsgeltendmachung gegenüber Dritten
Die AHM Incoming e.K. verkauft Hotelzimmer/Hotelschiff- Kontingente im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die geschuldete Beherbergungsleistung wird von Dritten erbracht. Alle etwaigen Ansprüche aus diesem separaten Vertragsverhältnis sind gegenüber dem Hotel/Hotelschiff- Betreiber als Drittem geltend zu machen.
- Zahlungen
AHM Incoming ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung zu verlangen. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, sind 20 Prozent des Brutto-Gesamtpreises mit der Auftragsbestätigung fällig und binnen 14 Tagen auf das Konto des Auftragnehmers anzuweisen. Die restlichen 80 Prozent des Brutto-Gesamtpreises sind fällig und zahlbar spätestens 3 Monate vor der vereinbarten Anreise.
- Stornierungen / Rücktritt
Im Falle nicht fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber sind wir zur Stornierung des Auftrages ( Rücktritt ) und Geltendmachung entstandener Kosten berechtigt. Die Stornogebühr beträgt 15 Prozent des Gesamtpreises. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
Für gebuchte Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zahlbar, soweit die Buchung vor Reiseantritt vom Auftraggeber storniert wird. Etwaige Rückvergütungen der Beherbergungsunternehmen / Hotelschiffbetreiber wegen ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Belegung werden an den Auftraggeber erstattet. Für die Stornierung fällt grundsätzlich immer eine Stornogebühr i.H.v. 15 Prozent des Gesamtpreises an. Vom Auftragnehmer nicht beanspruchte Leistungen aus dem Beherbergungsvertrag können von AHM Incoming grundsätzlich nicht erstattet werden. Dies gilt auch bei vorzeitigrund.
- Preisbindung
Soweit AHM Incoming bei Hotel- und/ oder Hotelschiffbuchungen keine fest garantierten Preise angibt, verstehen sich die ausgewiesenen Preise als freibleibend. Die endgültig verbindlichen Preise sind in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Eine Abweichung i.H.v. bis zu 15% vom Angebotspreis darf dabei von AHM Incoming nicht überschritten werden.
- Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt erlischt die Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages seitens des Auftragnehmers. AHM Incoming ist dann bemüht, dem Auftraggeber durch Umbuchungen Ersatzunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Als Fall höherer Gewalt gilt auch eine Verunfallung oder ein nicht rechtzeitiges Eintreffen eines Hotelschiffes am gebuchten Ort.
- Liegeplatzvorbehalt bei Hotelschiffen
Die endgültigen Liegeplätze der Hotelschiffe werden verbindlich durch die Hafenbehörden der jeweiligen Städte festgelegt. Bestimmte Liegeplätze können daher von AHM Incoming e.K. nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet insoweit nicht für eine Liegeplatzverlegung, die durch Hochwasser, Tiefwasser oder eine seitens AHM Incoming nicht zu vertretende Veränderung veranlasst wird. Der Auftragnehmer bemüht sich stets um den vertraglich vorgesehenen und optimalen Liegeplatz für den Auftraggeber, haftet aber nicht für etwaige Verlegungen und daraus möglicherweise resultierende längere Anreisewege.
- Salvatorische Klausel
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein sollten, werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit hierdurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen, nichtigen oder anfechtbaren Regelung tritt insoweit eine solche, die die Parteien bei verständiger Würdigung des Vertragsgegenstandes und seiner Durchführung alternativ geschlossen hätten.
Lieferbedingungen AHM Incoming
1.
Die angelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien gehen mit Empfangnahme und Gegenzeichnung des Auftraggebers in dessen Eigentum über. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für späteren Verlust, sei es durch Diebstahl, Eigenverbrauch oder sonstiges Abhandenkommen.
2.
Alkoholausschankerlaubnis
Die Auftragnehmerin haftet nicht für etwaigen Ausschank von alkoholischen Getränken an unter 16 Jährige / Jugendliche. Hierfür und für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
3.
Genehmigungsverfahren
Die Einholung einer Alkoholausschankerlaubnis obliegt dem Aussteller. Die Auftragnehmerin haftet als Caterer nicht für die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen, Hygienevorschriften oder sonstigen, für die Durchführung des Vertrages erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige Verbote oder Mängel berühren die Durchführung des Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin insoweit nicht.